Institutsvergütungsverordnung (gemäß § 7 InstitutsVergV)

 

Quaesta Capital GmbH („Quaesta Capital“) hat als Institut die Regelungen zum Vergütungssystem nach der Maßgabe des §7 InstitutsVergV offenzulegen. Quaesta Capital ist dabei aufgrund ihrer Größe und des betriebenen Geschäfts als „nicht bedeutendes Institut” im Sinne der Verordnung einzustufen, da die Bilanzsumme EUR 10 Milliarden klar unterschreitet. Geschäftspolitik, Unternehmensorganisation und Dienstleistungsangebot von Quaesta Capital sind nach den Grundsätzen der Nachhaltigkeit, Transparenz und Solidität ausgerichtet und sollen langfristige Unternehmensstabilität sichern. Gemäß §3 Abs. 9 InstitutsVergV werden Mitarbeiter schriftlich über die Ausgestaltung der für die maßgeblichen Vergütungssysteme in Kenntnis gesetzt, wobei E-Mail dem Schriftformerfordernis genügt.

 

Das Vergütungssystem

 

Quaesta Capital kombiniert bei der Vergütung ihrer Geschäftsführer und Mitarbeiter feste Vergütungskomponenten mit variablen (erfolgsabhängigen) Zahlungen. Die Vergütungskomponenten der Geschäftsführer werden, aufgrund eines nicht erforderlichen und daher nicht implementierten Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans (§ 3 Abs. 1 InstitutsVergV), durch die Geschäftsleitung festgelegt. Die Vergütung der Mitarbeiter legt ebenfalls die Geschäftsführung der Quaesta Capital fest. Im Vordergrund der Vergütung steht das Bestreben um eine einvernehmliche, faire Vergütung die mit dem jeweiligen Mitarbeiter in einem oder mehreren Gesprächen vermittelt wird. Aufgrund der Betriebsgröße sind einvernehmliche Vergütungen nicht nur wünschenswert, sondern essentiell um eine nachhaltig positive und konstruktive Arbeitsatmosphäre langfristig zu sichern.

 

Grundprinzipien:

 

  • Die Gesamtvergütung ist an einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung ausgerichtet und ist sowohl im internen als auch externen Vergleich angemessen.
  • Zur Festlegung der variablen Vergütung wird dabei insbesondere Prozess des „Quaesta Dialogs“ zur Bewertung der Mitarbeiter und Geschäftsführung zu Grunde gelegt.
  • Das Vergütungssystem reflektiert nicht nur die vergangen und somit erbrachten Leistungen wider sondern kann ebenso vorausschauend besonderen Belastungen, Anforderungen oder Verantwortungen gemäß betrachtet und eingesetzt werden.
  • Im Gesamtkontext setzt das Vergütungssystem keine Anreize zur Eingehung von unverhältnismäßigen Risiken.

 

Feste Vergütungskomponenten

 

Die festen Vergütungskomponenten stellen den Großteil der Vergütung dar. Sie sind so bemessen, dass sie für die Angestellten von Quaesta Capital einen für die persönliche Bedarfsplanung ausreichende und belastbare Vergütung darstellen. Hierdurch ist eine signifikante Abhängigkeit von variablen Vergütungskomponenten ausgeschlossen. Bestandteile der fixen Vergütungskomponenten sind insbesondere das monatliche Fixgehalt, sowie können zum Teil auch die Bereitstellung eines Mobil Telefons beinhalten. Garantierte feste Zahlungszusagen, die über 1 Jahr hinausgehen, bestehen nicht.

 

Variable Vergütungskomponenten

 

Die festen Vergütungskomponenten können bei Mitarbeitern durch erfolgsabhängige, variable Zahlungen ergänzt werden. Die Bemessung der variablen Vergütungskomponente bemisst sich sowohl am individuellen Erfolgsbeitrag des Mitarbeiters, der im Prozess des „Quaesta Dialogs“ festgelegt wird. In wenigen Fällen können auch individuelle variable Vergütungsvereinbarungen bestehen. Die variable Vergütung berücksichtigt u.a. folgende Faktoren:

 

  • Tatsächliche Leistung, Engagement und holistischer Arbeitsansatz für die Unternehmung
  • Qualifikation bzw. Bildungs- und Ausbildungsstand des jeweiligen Mitarbeiters
  • Soziale Komponenten wie Familienstand etc.
  • Art und Umfang der anvertrauten Tätigkeiten, insbesondere Verantwortung und Bedeutung im Geschäftsmodell von Quaesta Capital
  • Leistungskomponenten bei außergewöhnlichem Arbeitseinsatz bzw. -erfolg

 

Das Vergütungssystem wird durch die Geschäftsleitung zumindest einmal jährlich auf ihre Angemessenheit überprüft und gegebenenfalls angepasst.